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AGBs

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Web-Videoproduktion. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

1.3. Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Agentur für Kommunikation & Design in Unterwellenborn.

2. Auftragserteilung

2.1. Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.

2.2. Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.

2.3. Angebote der Agentur für Kommunikation & Design sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird.

3. Kosten

3.1. Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie. Außerdem sind im Preis die Nutzungsrechte an dem Filmwerk, wie sie im Abschnitt 3.1.1 genannt werden, enthalten.

3.1.1 Die Nutzungsrechte umfassen das Senderecht und das Messerecht.

3.2. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden der Agentur für Kommunikation & Design vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

3.3. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von der Agentur für Kommunikation & Design ausdrücklich benannt werden.

3.4. Die Auswahl der Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber bestimmte Schauspieler oder Sprecher, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten.

3.5. Kommt eine Änderung des Films durch Vorschlag der Agentur für Kommunikation & Design zustande, die zu Mehrkosten führt, so muss der Auftraggeber diese Änderungen und Zusatzkosten ausdrücklich genehmigen.

3.6. Zusätzliche Drehzeit, die nicht durch Verschulden der Agentur für Kommunikation & Design anfällt (z.B. durch wetter- und naturbedingte Verzögerungen) werden in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten müssen von der Agentur für Kommunikation & Design gesondert ausgewiesen werden.

3.7. Wird ein Drehtermin später als eine Woche vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat die Agentur für Kommunikation & Design Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

3.8. Wird für eine Absprache bzw. ein Konzept/Drehbuch ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, so fällt der dafür vereinbarte Preis auch dann an, wenn sich der Auftraggeber entschließt, diese Vorlage nicht verfilmen zu lassen.

4. Preise

4.1. Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Agentur für Kommunikation & Design. Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden.

4.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

4.3. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von der Agentur für Kommunikation & Design in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Bei Standardproduktionen sind 25% des Rechnungsbetrags zu Drehbeginn, der Gesamtbetrag 14 Tage nach der Abnahme des Filmes durch den Kunden fällig. Nach Eingang der Zahlung bekommt der Kunde die Masterkopie seines Filmes, per Master DVD oder Download. Für individuelle Produktionen werden die Zahlungsbedingungen gesondert festgelegt.

5.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Zeit nicht auf dem Konto der Agentur für Kommunikation & Design ein, so ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Zur Feststellung des Verzugs bedarf es keiner Mahnung oder Fristsetzung durch die Agentur für Kommunikation & Design.

5.3. Im Falle, dass der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist oder sofern ausdrücklich Stundung vereinbart worden ist, trägt der Auftraggeber Zinsen in der Höhe, wie sie der Agentur für Kommunikation & Design von ihrer Hausbank berechnet werden (einschließlich alle zusätzlicher Kosten).

6. Haftung

6.1. Die Agentur für Kommunikation & Design haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber für alle vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

7. Filmproduktion

7.1. Der Film wird auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs oder eines angepassten standardisierten Drehbuchs oder einer individuell mit dem Auftraggeber erarbeiteten Absprache bzw. individuell erarbeiteten Konzepts/Drehbuchs erstellt. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung, beginnt die Herstellung des Films.

7.2. Der Film wird in einer Qualität hergestellt, wie sie die Agentur für Kommunikation & Design anhand von Musterfilmen vorweisen kann.

7.3. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung des Films liegt bei der Agentur für Kommunikation & Design. Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts, sowie die rechtliche Zulässigkeit, zeichnet der Auftraggeber verantwortlich.

7.4. Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von der Agentur für Kommunikation & Design berücksichtigt werden. Über eventuelle, aus diesen Änderungen resultierende, Preisänderungen muss der Auftraggeber informiert werden. Bei Änderungswünschen, welche die bis dahin getroffenen Absprachen so stark verändern, dass die Agentur für Kommunikation & Design die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen den Auftragnehmer zur Ablehnung. In diesem Fall steht der Agentur für Kommunikation & Design ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die bis dahin entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

7.5. Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung der Agentur für Kommunikation & Design und bei einer Einigung über die daraus entstehenden Kosten vorgenommen werden.

7.6. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht (z.B. Verwendung eigener Texte, Bilder usw.), verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch die Agentur für Kommunikation & Design aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten.

7.7. Der Auftraggeber versichert, dass er über die, zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte, für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt und diese an die Agentur für Kommunikation & Design überträgt.

7.8. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt die Agentur für Kommunikation & Design keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.

7.9. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

7.10. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt die Agentur für Kommunikation & Design hierfür keine Haftung.

8. Abnahme

8.1. Die Agentur für Kommunikation & Design übergibt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung als Download (im Mp4 oder WM Format) Der Auftraggeber muss innerhalb von 5 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Nach dieser Frist, gilt der Film automatisch als abgenommen.

8.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8.3. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

9. Rechte

9.1. Die Agentur für Kommunikation & Design versichert, dass sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher verfügt, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden.

9.2. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der Agentur für Kommunikation & Design.

9.3. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

9.4. Die Agentur für Kommunikation & Design erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für die eigene Website) unentgeltlich nutzen zu dürfen.

9.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen von der Agentur für Kommunikation & Design genehmigen zu lassen und durch die Agentur für Kommunikation & Design durchführen zu lassen !

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